Der Ortsrat   (OR)



Auszug aus der HAUPTSATZUNG DER STADT WOLFSBURG

 

In der Stadt Wolfsburg werden 16 Ortschaften mit je einem Ortsrat gebildet.

Der Ortsrat Westhagen besteht aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern.

Jeder Ortsrat wählt aus seiner Mitte eine(n) Vorsitzende(n) sowie grundsätzlich eine(n) stellvertretende(n) Vorsitzende(n).

Die/der Vorsitzende führt die Bezeichnung "Ortsbürgermeister(in)", die/der stellvertretende Vorsitzende die Bezeichnung "stellvertretende(r) Ortsbürgermeister(in)". 

 

AUFGABEN DER ORTSRÄTE

 

Der Ortsrat:

  • wahrt die Belange der Ortschaft und wirkt auf ihre gedeihliche Entwicklung innerhalb der Stadt hin
  • entscheidet in den Angelegenheiten nach § 93 NKomVG (Entscheidungsrecht)
  • ist insbesondere in den Angelegenheiten nach § 93 NKomVG rechtzeitig anzuhören (Anhörungsrecht).